Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Vermieter (Bautrockner1.ch) und dem Mieter abgeschlossenen Verträge über die Vermietung von Trocknungsgeräten zur Bau- und Raumentfeuchtung.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder Änderungen erkennt der Vermieter nur an, wenn er diesen schriftlich zugestimmt hat.
Mit einer Buchung über das Online-Portal erklärt sich der Mieter mit diesen Bedingungen einverstanden, stimmt der Mietvereinbarung zu, und der Rechnungsbetrag wird sofort fällig.
Der Vermieter behält sich vor, die Reservierung in Ausnahmefällen zu stornieren, wenn z. B. keine Trocknungsgeräte zur Verfügung stehen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter die Auftragsbestätigung unterschrieben hat oder die Online-Buchung abschließt. Schriftliche Angebote des Vermieters sind bindend; telefonische oder mündliche Angaben sind unverbindlich.
Der Mietzeitraum beginnt und endet zu den im Vertrag genannten Terminen.
Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt, die Geräte bei Übergabe zu inspizieren. Erkennbare Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag ist per Vorkasse zu begleichen. Für Immobilienbewirtschafter kann nach vorheriger Vereinbarung auch eine Zahlung auf Rechnung erfolgen.
Skonti oder Rabatte bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4 Leistungsumfang des Vermieters
Der Umfang der vom Vermieter geschuldeten Leistungen beschränkt sich ausschließlich auf die Bereitstellung der vereinbarten Trocknungsgeräte.
§ 5 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte sorgfältig zu behandeln und ausschließlich geschultes Personal mit der Bedienung zu beauftragen.
Veränderungen oder eine Weitervermietung des Geräts sind dem Mieter untersagt.
Der Mieter verpflichtet sich, etwaige Pfändungen oder Beschlagnahmungen des Mietgegenstandes unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Eigentumshinweis des Vermieters gegenüber Dritten zu beachten.
§ 6 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und Eigentum die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen.
- Der Auftraggeber haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden am vermieteten Gegenstand, insbesondere auch, wenn diese durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Dies gilt auch, wenn Schäden an der Mietsache durch unsachgemäße Benutzung oder Aufstellung des Auftraggebers eintreten.
- Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, dass Gerät zu besichtigen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu untersuchen oder durch einen Beauftragten besichtigen und/ oder untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter des Gegenstandes dabei im Rahmen seiner Möglichkeit zu unterstützen.
§ 7 Rückgabe der Mietsache
Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte nach Ablauf der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Sollte die Rückgabe nicht ordnungsgemäß erfolgen, behält sich der Vermieter vor, notwendige Reparaturen durch eigenes Personal durchführen zu lassen und die Kosten in Rechnung zu stellen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.
Der Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.